AM 15 - Das Warten hat ein Ende

Die Änderung im StVg ist beschlossen. Das Mindestalter für den AM Führerschein wurde auf 15 Jahre gesenkt, somit darf z.B. ein 45-km/h-Roller gefahren werden.

 

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu verstehen, dass nur im Inland gefahren werden darf. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Euer Team Fafy