AM 15 jetzt bald bundesweit

Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat dem Vierten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt.

Dies beinhaltet unter anderem die Senkung des Mindestalters für den Erwerb der Klasse AM auf 15 Jahre. Somit darf dann z.B. ein 45-km/h-Roller gefahren werden.

Nach Artikel 18 Absatz 1 des Gesetzes tritt die Rechtsänderung bereits am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft, somit dürfte das Warten in Baden-Württemberg hoffentlich bald ein Ende haben.

Wir halten euch auf dem Laufenden.

Euer Team FAFY