Verschärfung der Corona-Regeln: Schülerausweis reicht künftig nicht mehr aus

Ab Mittwoch, 24.11. gilt auch für Fahrschulen die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet)

Das bloße Vorzeigen des Schülerausweises wird deshalb auch als Zugangsberechtigung zur Fahrausbildung und zur Fahrerlaubnisprüfung nicht mehr ausreichen.

Auch nicht-immunisierte Schüler müssen künftig einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) bzw. einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen.


Euer Team FAFY